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Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Bitte melden Sie sich vor Beginn der Veranstaltungen an, damit wir die Kursorganisation besser planen können.
Sie erhalten keine Anmeldebestätigung; nur bei Ausfall Ihres Kurses werden Sie vorab benachrichtigt.
Das Anmeldeverfahren ist in der Gebührensatzung der Stadt Beckum für die Volkshochschule Beckum-Wadersloh geregelt.

Anmelden können Sie sich online oder telefonisch unter 02521 29-4206.


Datenschutz

Als Volkshochschule unterliegen wir den aktuellen Datenschutzbestimmungen der EU (DSG-VO), sowie den bereichsspezifischen Datenschutzvorschriften des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite.


Die Kursgebühr

Die Kursgebühr beträgt – soweit nicht anders geregelt - gemäß der Gebührensatzung für die Volkshochschule Beckum-Wadersloh 2,30 Euro pro Unterrichtsstunde. Sie wird nach dem zweiten Veranstaltungstermin fällig. Nach Erteilung Ihres SEPA-Lastschriftmandates buchen wir die Gebühr von Ihrem Konto ab.
Bei Einzelveranstaltungen, eintägigen Kursen, Workshops, Blockseminaren und Wochenendseminaren wird die Gebühr bei Anmeldung fällig.
Bei Exkursionen und Studienreisen gelten gesonderte Bedingungen.

Kursgebühren für kleinere Sprachkurse

Die im Programmheft aufgeführten Kursgebühren beziehen sich in der Regel auf einen Kurs mit 10 Personen.
Kurse können auch mit geringerer Personenzahl durchgeführt werden, wodurch intensiver und individueller gelernt wird.
Die Kursgebühr für diese Intensivkurse erhöht sich entsprechend der Tabelle. Sie wird nach dem zweiten Kursabend auf Grundlage der angemeldeten Teilnehmenden entschieden.

 

Teilnehmende           4          5          6          7          8          9

Gebühr je UE            5,75    4,60     3,83    3,28     2,87     2,55

(Angaben in Euro je Unterrichtseinheit (UE) und anteilig der Zahl der Teilnehmenden)


Abmeldung

Eine schriftliche Abmeldung (Brief, E-Mail, Fax) muss bis spätestens vor dem zweiten Veranstaltungstermin bei der Volkshochschule Beckum-Wadersloh eingehen. Eine Abmeldung bei der Kursleitung genügt nicht.
Bei Einzelveranstaltungen, ein- bis viertägigen Kursen, Workshops, Blockseminaren und Wochenendseminaren entfällt die Gebührenpflicht, wenn Ihre schriftliche Abmeldung spätestens am dritten Werktag vor der Veranstaltung erfolgt ist.

Bei Exkursionen und Studienreisen gelten gesonderte Bedingungen.
Erfolgt die Abmeldung nicht bis zu den oben aufgeführten Fristen, werden die Kursgebühren in voller Höhe fällig; bei Kochkursen auch die Lebensmittelumlage.



Gebührenermäßigung

Für einige Angebote gibt es eine Gebührenermäßigung.
Die Ermäßigung beträgt 50 Prozent der Normalgebühr, soweit diese 40 Euro überschreitet. Die Höhe der jeweiligen Gebührenermäßigung entnehmen Sie der Kursbeschreibung.
Ermäßigungen werden auf formlosen schriftlichen Antrag unter Vorlage entsprechender Bescheinigungen bei der Anmeldung gewährt.


Gebührenermäßigung erhalten

•        Bezieherinnen u. Bezieher von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch u. von Sozialhilfe
          Zwölftes Buch

•        Schwerbehinderte nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch

•        Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende

•        Angehörige kinderreicher Familien mit vier und mehr Kindern

•        Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen und der Jugendleiterkarte

•        Teilnehmende an Freiwilligendiensten.


Ausnahmen:
Prüfungsgebühren, Exkursionen und Studienreisen sind von der Ermäßigung ausgenommen.